Rezension für: Richter aus Kassel
Der Vorsitzende hat seine Funktion im konkreten Fall zum Thema einer digitalen Akte und der dazu abzuschließenden Dienstvereinbarung, also im Personalvertretungsrecht, ausgeübt.
Er hat erhebliche Erfahrung in Einigungsstellen. Er ist zugleich Mediator und strebt danach, eine Einigung ohne Spruch zu erzielen. Dabei neigt er nur dann zu einer konturierten Positionierung, wenn es um Rechtsfragen geht, die ihrerseits Kontur aufweisen.
Wie bei vielen Vorsitzenden, so muß auch hier damit gerechnet werden, dass die Neigung zu einer bestimmten Position nicht konsequent beibehalten wird – was der Natur der Sache gemäß mal günstig, mal nachteilig sein kann.
Dementsprechend war nicht immer klar, welche grundsätzliche Linie gefahren wird – dies ergab sich eher von Einzelaspekt zu Einzelaspekt.
Das Hintergrundwissen zum Thema IT/EDV ist nicht ausgeprägt, jedoch ist der Vorsitzende sehr offen für Erklärungen und neue Informationen.
Er läßt sich nicht (auch nicht vom Dienstherrn) unter Zeitdruck setzen, was zu dem Gesamteindruck passt, dass er völlig frei von Einflussnahmen jeder Art zu sein scheint – wie es ja auch sein soll.
Der Vorsitzende führt keine Protokolle.
Die Tagessätze sind nicht bekannt.
Die Honorierung der Beisitzer wurde nicht angesprochen.
Die Gesamtbewertung fällt positiver aus, als die Summe der Einzelbewertungen, da der Vorsitzende über immense Erfahrung verfügt und dadurch eine Gesamtatmosphäre schafft, die der Sache sehr dienlich ist.
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Gesamt-Bewertung: 4 Sterne
Bewertungen Einigungsstellenvorsitz
Terminliche Flexibilität
Bewertung: 4 Sterne
Bleibt der Vorsitzende bei seinen zur Sache geäußerten Positionen?
Bewertung: 3 Sterne
Reaktionszeiten bei Mail- und Telefonkontakt
Bewertung: 5 Sterne
Nimmt sich der Vorsitzende genug Zeit?
Bewertung: 4 Sterne
Protokollführung
Bewertung: 1 Sterne
Spruchbereitschaft
Bewertung: 2 Sterne
Transparenz im Vorgehen
Bewertung: 3 Sterne
Tagessätze
Bewertung: 1 Sterne
Hintergrundwissen zum Fachgebiet
Bewertung: 2 Sterne
Hat der Vorsitzende zu Beginn des Verfahrens die faire Honorierung der externen Beisitzer geklärt?
Bewertung: 1 Sterne