Weitere Informationen
Kostenlos
Die Suche ist für Sie als Betriebsrat oder Arbeitgeber und das Erstellen von Inseraten für Sie als Einigungsprofi kostenlos.
Als Suchendem entstehen Ihnen während des gesamten Ablaufs keine Kosten, auch nicht im Erfolgsfall. Dasselbe gilt auch für Sie als Inserenten. Es wird zu keinem Zeitpunkt eine Rechnung von uns geben.
Anonym
Als Inserent entscheiden Sie selbst, welche Informationen über Sie zu sehen sind. Selbst bei maximaler Formularbefüllung bleibt Ihr Profil immer anonym. Dies ist besonders für Richter von Bedeutung. Bitte beachten Sie dazu auch die „Häufigen Fragen“ unterhalb dieses Blocks auf der Seite.
Als Suchender finden Sie zunächst alle Profile Ihrer Einigungsprofis nur anonym vor. Erst, wenn Sie Ihr konkretes Interesse bekunden, indem Sie Ihre Kontaktanfrage absenden, kann sich Ihr Ansprechpartner zu erkennen geben. Ob er das tut, ist seine Entscheidung.
Datenschutz
Ihre Daten werden zu Zwecken der Vermittlung mit dem von Ihnen gewählten Ansprechpartner und für die interne Kommunikation mit uns verarbeitet; sie werden nicht an andere Empfänger weitergegeben. Die Daten werden auf Servern eines deutschen Hostingservice gespeichert. Ein Transfer in das Ausland außerhalb der EU erfolgt nicht. Für weitere Details sehen Sie sich bitte unsere Datenschutzerklärung an.
Häufige Fragen von Suchenden
Sie suchen einen Einigungsprofi und haben eine Frage? Schauen Sie bitte hier nach. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, schreiben Sie uns gern eine Mail.
Nichts. Unser Service ist kostenlos.
Klicken Sie einfach auf sein Profil. Es öffnet sich ein Eingabebereich für Ihre Anfrage. Geben Sie Ihre Daten ein, Absenden, fertig.
Unser Einigungsprofi erhält Ihre Kontaktanfrage und teilt Ihnen mit, ob er Ihr Anliegen betreuen kann oder nicht. Falls nicht, nutzen Sie bitte die weiteren Inserate auf der Seite.
Manche Inserenten, insbesondere Richter, mögen es aus Gründen der Diskretion nicht, dass ihre Fotos in einem Zusammenhang gezeigt werden, der als Werbung missverstanden werden könnte. Wir respektieren das und verweisen in diesen Fällen darauf, dass Sie nach einer Kontaktaufnahme immer noch nach freiem Belieben wechselseitig Daten austauschen können.
Um nicht unterschiedliche Behandlungen von Profilen herbeizuführen und einen einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten, soll dieses Prinzip dann für alle Inserate gelten.
Das gilt auch für alle anderen Daten. Grund dafür ist, dass wir dem Prinzip folgen, wonach der Inserent entscheiden soll, in welchem Umfang er auf Anfragen reagieren möchte.
Vielleicht hat er gerade ohnehin keine Kapazitäten frei und möchte mehr als dies nicht mitteilen.
Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass jede Anfrage im Rahmen des guten Umgangs beantwortet wird. Sollte das einmal nicht der Fall sein, so kontaktieren Sie uns bitte.
Selbstverständlich. Es kann ja auch sein, dass Sie mehrere Einigungsprofis benötigen, z.B. einen Richter als Vorsitzendem für die Einigungsstelle und zugleich einen Anwalt als Beisitzer.
Aber auch, wenn Sie nur einen Einigungsprofi suchen, können Sie mehrere zugleich ansprechen. Erfahrungsgemäß sind unsere Experten sehr eingebunden. Es ist völlig normal, dass der ein oder andere kurzfristige Einsätze terminlich nicht darstellen kann. Dann ist es gut, wenn Sie weitere Kandidaten befragt haben.
Informieren Sie sich gern weiter über das Thema über unser Glossar.
Oder nutzen Sie unsere Download-Seite für wertvolle Muster und Info-Materialien.
Eigentlich beides. Beachten Sie aber bitte, dass ein IT-Berater keine Rechtsberatung erbringen darf (auch, wenn er sie unerlaubterweise anbietet). Betriebsvereinbarungen sind Verträge. Die Formulierung, Beratung und Verhandlung von Verträgen ist tiefste Rechtsberatung und darf nur von Personen ausgeführt werden, die dafür qualifiziert sind.
Wer keine Anwaltslizenz hat (auch Richter haben diese nicht!) darf diese Tätigkeit nicht ausführen. Sollte Ihnen ein Berater oder Richter, den Sie über unsere Seite kennenlernen, dies anbieten, so informieren Sie uns bitte darüber. Wir werden uns sofort von ihm trennen, weil wir unseriöses Handlungsformen nicht akzeptieren. Die Qualität unserer Einigungsprofis ist unser höchstes Gut. Sie ist nicht gewährleistet, wenn jemand Dienstleistungen anbietet, für die er nie eine Ausbildung oder, soweit nötig, die entsprechende staatliche Lizenz erhalten hat.
Häufige Fragen von Inserenten
Sie sind Einigungsprofi, möchten gern inserieren und haben eine Frage? Schauen Sie bitte hier nach. Wenn Sie hier nicht weiterkommen, schreiben Sie uns gern eine Mail.
Ihre Inserate und die Vermittlung durch uns ist kostenlos. Es entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten, Sie werden keine Rechnung erhalten. Zu den Details sehen Sie sich bitte unsere AGB an.
Gehen Sie bitte rechts oben auf den roten Button „neues Inserat“ und füllen Sie einfach das Formular aus. Das wars.
Unsere Nutzer suchen die persönliche Kompetenz eines Einigungsprofis, dem sie vertrauen können. Daher können nur Einzelpersonen inserieren. Wenn Sie als Inserent in einer Firma arbeiten, die entsprechende Dienstleistungen anbietet, so tragen Sie sich bitte als Einzelperson ein. Wenn Sie wünschen, können sie dann die Kontaktdaten der Firma in Ihr Profil (nicht in Ihr Inserat!) eintragen, für die Sie die jeweilige Leistung erbringen.
Ihre Angaben werden durch unsere Redaktions-Admins geprüft. Eventuell erhalten Sie zur Klärung von Fragen eine Mail oder einen Anruf. Wenn alles plausibel und geprüft ist, schalten wir Sie umgehend frei.
Nein, wir haben uns entschieden, die Inserate komplett anonym zu halten. Das setzt dann aber auch voraus, dass nicht einzelne Profile davon abweichen. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Vermittlung über unsere Seite durchgängig denselben Qualitätsansprüchen genügen kann und es keine einzelnen Sonderwege gibt.
Suchende füllen auf dieser Seite ein Anfrageformular aus. Die Anfrage wird von uns geprüft und nach Prüfung an Sie weitergeleitet. Sie können dann mit der suchenden Partei Kontakt aufnehmen.
Unser Konzept basiert auf Fair-Play. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie uns darüber informieren, ob und mit welchem Ziel ein Auftrag mit dem Suchenden entsteht oder nicht. Das prüfen wir auch dadurch, dass wir beim Suchenden abfragen, welche Reaktion er von den nachgefragten Einigungsprofis erhalten hat.
Sie können selbst entscheiden. Entweder weisen Sie in Ihrem Anwaltsinserat auf diese Zusatzkompetenz hin. Oder Sie erstellen zwei Inserate. Auch dabei können Sie natürlich auf die jeweilige weitere Kompetenz hinweisen.
Wenn Die Gefahr einer „Befassung mit der Sache“ besteht, weil die Zuweisungsgrundsätze am Gericht dies nicht vermeiden, darf ein Richter die Einigungsstelle nicht übernehmen.
In diesem Fall geben Sie bitte im Freitext an, in welchen Gerichtsbezirken Ihres Bundeslandes Sie als Vorsitzender einer Einigungsstelle tätig werden dürfen und/oder geben Sie (zusätzlich) an, in welchen anderen Bundesländern Sie tätig werden möchten.
Auftragnehmer werden immer kritischer, was die Frage der Kompetenz anbelangt. Und das ist gut so 😉
Allerdings gibt es gerade im freien Beratermarkt hervorragende Spezialisten, die nicht gerade übliche Lebensläufe aufweisen. Wenn die typisch deutschen Zeugnisse, Zertifikate und Urkunden fehlen, weckt das oft Misstrauen.
Geben Sie uns in diesen Fällen gern Ihren Lebenslauf oder auch entsprechende Nachweise als *.pdf an die Hand, damit wir unsere Seitenbesucher auch von Ihrer hohen Kompetenz überzeugen können.
Diese Dokumente können Sie beim Ausfüllen Ihres Profils sogleich mit hochladen. Dabei können Sie entscheiden, ob wir die Dokumente an Suchende weiterleiten dürfen oder nicht.
Bei Richtern und Rechtsanwälten prüfen wir entsprechende Verzeichnisse, stellen eigene Recherchen bei Kammern und Gerichten an und vergewissern uns ggf. durch einen persönlichen Anruf.