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Bewertung eines Einigungsstellenvorsitzenden bei einer Einigungsstelle in Hessen

Rezension für: Berater aus Frankfurt am Main

Wir hatten ihn als BR für verschiedene Datenschutzthemen.

Er ist freundlich, sportlich und fair. Man kann ihm klar seine Meinung sagen und ihn auf Unklarheiten oder Widersprüche hinweisen. Er korrigiert sich auch selbst, wenn man ihn auf Irrtümer hinweist.

Bei der „terminlichen Flexibilität“ nur drei Sterne, weil er zweimal einen seit längerer Zeit feststehenden Termin extrem kurzfristig abgesagt hat, weil er andere Verhandlungen zu führen hatte, die er für dringlicher hielt.

Das Protokoll lag extrem schnell vor, manchmal sogar noch am Abend des Verhandlungstages. Aber nur 3 Sterne, weil wiederholt wichtige Punkte fehlten oder sogar unzutreffend dargestellt wurden.

Bei Transparenz nur 1 Stern, weil er wenig Plan erkennen ließ bzw. immer wieder davon abwich und sogar bereits abgesprochene Vorgehensweisen nicht einhielt.

Er hat sich nicht genug Zeit genommen, stattdessen den Eindruck gemacht, dass er sich unter Zeitdruck hat setzen lassen und manche sehr wichtigen Punkte unter den Tisch fallen lassen.

Dem Drängen der Arbeitgeberseite auf einen Spruch hat er nicht nachgegeben.

Gleichwohl vertritt er im Datenschutzrecht eine für Betriebsräte sehr nachteilige Rechtsposition, wonach ein Spruch auch dann möglich sei, wenn Verträge zur Auftragsverarbeitung vom Arbeitgeber rechtswidrig nicht vorgelegt werden oder ersichtliche Rechtsmängel aufweisen.

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Gesamt-Bewertung: 3 Sterne

Bewertungen Einigungsstellenvorsitz

Terminliche Flexibilität

Bewertung: 3 Sterne

Bleibt der Vorsitzende bei seinen zur Sache geäußerten Positionen?

Bewertung: 4 Sterne

Reaktionszeiten bei Mail- und Telefonkontakt

Bewertung: 5 Sterne

Nimmt sich der Vorsitzende genug Zeit?

Bewertung: 2 Sterne

Protokollführung

Bewertung: 3 Sterne

Spruchbereitschaft

Bewertung: 2 Sterne

Transparenz im Vorgehen

Bewertung: 1 Sterne

Tagessätze

Bewertung: 5 Sterne

Hintergrundwissen zum Fachgebiet

Bewertung: 3 Sterne

Hat der Vorsitzende zu Beginn des Verfahrens die faire Honorierung der externen Beisitzer geklärt?

Bewertung: 1 Sterne

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